T3-Fensterbus-Umbau zum Wohnmobil

AndiP ⌂ @, Soest, Dienstag, 13. November 2012, 09:25 (vor 4207 Tagen) @ Riefentausch

Stehhöhe wird nicht mehr gefordert.

Die Straßenverkehrbehörde oder der KFZ-Sachverständige fordern die Stehhöhe nicht.
Einen Innenraumhöhe von mehr als 1,70m ist für die steuerliche Einstufung als Wohnmobil notwendig. Das Finanzamt kann eigenständig einstufen und sich das Fahrzeug auch vorführen lassen.

Das Thema "H-Kennzeichen" würde ich bei einer Umschreibung berücksichtigen. Durch die Umschreibung rückt ein "H" meines Erachtens in weite Ferne (20 Jahre)!

Andi


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