Das ist jawohl ne Mogelpackung!
Für den, den es wirklich betrifft wird dann nämlich beim ersten Antrag auf Verlängerung das Kleingedruckte rausgekramt:
So heißt es z.B. in der
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bezirksregierung Köln
Az.: 56.8817.1- LRP Köln<<
.
.
.
1.3. Eine weitere Ausnahmegenehmigung (Verlängerung gemäß 1.2) ist grundsätzlich
für Standardfahrzeuge nur möglich, die gerechnet vom Tag der Erstzulassung
nicht älter als 12 Jahre sind.<<
Na toll!
gesamter Thread:
- Nochmal zur Umweltzohne - Jörg, 14.02.2010, 19:18
- Das ist jawohl ne Mogelpackung! - Signor Rosso, 14.02.2010, 20:18
- Ach ja, und noch was: - Signor Rosso, 14.02.2010, 20:30
- Ach ja, und noch was: - Jörg, 14.02.2010, 21:30
- Ach ja, und noch was: - turbolady42, 09.03.2010, 13:53
- Ach ja, und noch was: - Jörg, 14.02.2010, 21:30
- Ach ja, und noch was: - Signor Rosso, 14.02.2010, 20:30
- vergleichsurteil aus hannover, 25.04.2007 gilt das noch ? - helmut14ersyncro, 15.02.2010, 09:22
- vergleichsurteil aus hannover, 25.04.2007 gilt das noch ? - Signor Rosso, 15.02.2010, 21:07
- vergleichsurteil aus hannover, 25.04.2007 gilt das noch ? - Kieskutscher, 18.02.2010, 16:14
- für die "Wirtschaft" was tun - ja - Xaver, 18.02.2010, 17:06
- vergleichsurteil aus hannover, 25.04.2007 gilt das noch ? - Kieskutscher, 18.02.2010, 16:14
- vergleichsurteil aus hannover, 25.04.2007 gilt das noch ? - Signor Rosso, 15.02.2010, 21:07
- Das ist jawohl ne Mogelpackung! - Signor Rosso, 14.02.2010, 20:18