Das ist jawohl ne Mogelpackung!

Signor Rosso, Sonntag, 14. Februar 2010, 20:18 (vor 5688 Tagen) @ Jörg

Für den, den es wirklich betrifft wird dann nämlich beim ersten Antrag auf Verlängerung das Kleingedruckte rausgekramt:
So heißt es z.B. in der

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Bezirksregierung Köln
Az.: 56.8817.1- LRP Köln<<
.
.
.

1.3. Eine weitere Ausnahmegenehmigung (Verlängerung gemäß 1.2) ist grundsätzlich

für Standardfahrzeuge nur möglich, die gerechnet vom Tag der Erstzulassung
nicht älter als 12 Jahre sind.<<

Na toll!


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