Nochmal zur Umweltzohne

Jörg @, Berlin, Sonntag, 14. Februar 2010, 19:18 (vor 5687 Tagen)

Guten Tag Leute!
Im Berliner Kurier vom 3.2. stand drin,daß es für ganz arme Menschen,die nachweisen können sich keine Nachrüstung mit Rußfiltern leisten zu können und sich auch kein neues Fahrzeug kaufen können eine Ausnahmegenehmigung gibt.Desweiteren auch diejenigen für deren Fahrzeuge es keine umrüstmöglichkeiten gibt.
Gruß JÖRG!

Das ist jawohl ne Mogelpackung!

Signor Rosso, Sonntag, 14. Februar 2010, 20:18 (vor 5687 Tagen) @ Jörg

Für den, den es wirklich betrifft wird dann nämlich beim ersten Antrag auf Verlängerung das Kleingedruckte rausgekramt:
So heißt es z.B. in der

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Bezirksregierung Köln
Az.: 56.8817.1- LRP Köln<<
.
.
.

1.3. Eine weitere Ausnahmegenehmigung (Verlängerung gemäß 1.2) ist grundsätzlich

für Standardfahrzeuge nur möglich, die gerechnet vom Tag der Erstzulassung
nicht älter als 12 Jahre sind.<<

Na toll!

Ach ja, und noch was:

Signor Rosso, Sonntag, 14. Februar 2010, 20:30 (vor 5687 Tagen) @ Signor Rosso

Für den, der wirklich mal große Langeweile hat:

http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung05/dezernat_53/plaene...

Ich wusste nicht, ob ich lachen oder schreien sollte!

Die haben 2005 allenernstes vorgerechnet, daß wir heute bereits 25%geringere Werte haben sollen!
Unter der Annahme, daß sich die Anzahl der Fahrzeuge reduzierne würde!
Als ob sich die Leute keine andere Karre besorgen würden... ...wie naiv ist das denn bitte?:ba:

"Traue keiner Statistik, die Du nicht selber gefälscht hast" (Churchill)

Besonders Zynisch ist der Passus, in dem bereits 2005 geschrieben wird, die Option umweltschonender Ampelschaltungen nicht weiter verfolgt werden soll!
Jeder, der schonmal in Köln Auto gefahren ist kann sich nur ungläubig am Kopf kratzen!:uhps:

Ach ja, und noch was:

Jörg @, Berlin, Sonntag, 14. Februar 2010, 21:30 (vor 5687 Tagen) @ Signor Rosso

Ich will mich die Woche mal beim Bürgeramt schlau machen was nu Sache ist.Hab ja gehofft,daß jemand schonmal was gehört hat und ich denen nicht ganz so unwissend gegenüberstehe.
Die bei Euch in Köln ham's grad nötig,die Jaköppe!Die solln sich lieber um Ihre Mafiösen U-Bahnbauer kümmern.Da traut sich keiner ran,weil da die großen Pfeffersäcke alle ihre Hand im Spiel haben.
Na dann schön Sonntach!

Ach ja, und noch was:

turbolady42 @, 35274 Kirchhain, Dienstag, 09. März 2010, 13:53 (vor 5665 Tagen) @ Jörg

Da haste Recht,das hab ich mir auch schon überlegt
mit dem u-bahn bau stollen.das kriegen die nicht geregelt
aber das Umweltgedöns sofort.da werden Zahlen hingeworfen die nicht stimmen

vergleichsurteil aus hannover, 25.04.2007 gilt das noch ?

helmut14ersyncro, Euregio Land EL, Montag, 15. Februar 2010, 09:22 (vor 5687 Tagen) @ Jörg

Schonfrist für Bullis
Fahrverbote in Städten rücken immer näher. Und für viele Fahrzeuge gibt es nach wie vor keinen Rußfilter zum Nachrüsten. Doch Handwerker können erstmal aufatmen – zumindest in Hannover.

Von Manfred Fischer

.Verflixte Technik. Beispiel Bulli. Wer für seinen T3 Diesel einen Partikelfilter sucht, schaut mit dem Ofenrohr ins Gebirge. Weder Volkswagen noch die namhaften Katalysator-Hersteller bieten Staubbremser für das Modell an. Nicht viel besser ergeht es T4-Fahrern. Nur für Transporter ab Baujahr 97 wollen einige Nachrüster Lösungen auf den Markt bringen.

Auch bei Modellen anderer Hersteller sieht es zappenduster aus. Ob ältere Sprinter, Transit oder Ducato – sie alle müssen ihren Feinstaub weiter durch den Auspuff blasen.

Eine Zeitlang gilt das auch noch bei jüngeren Fahrzeugen. "Partikelfilter dürfen momentan nur inTransporter mit Pkw-Zulassung nachgerüstet werden", betont Matthias Mangold. Für leichte Transporter mit Lkw-Zulassung und solche mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht liege bislang keine Richtlinie für den Einbau vor, erklärt der Juniorchef des Fahrzeugausrüsters Oberland Mangold in Eschenlohe. "Die ist noch in Bearbeitung bei den zuständigen Behörden."

Was können Bullli-Lenker tun, um in Zukunft nicht aus Innenstädten verbannt zu werden? Für alte T3 bieten wir Oxidationskatalysatoren an. Die Autos erreichen damit Euro 2 oder sogar Euro 3", betont Mangold. Wie teuer ist die Nachrüstung? "300 bis 500 Euro, je nach Modell."

Gegenwert: Mit Euro 2 bekommen die Autos die rote Plakette, mit Euro 3 die gelbe (Eine Frage der Plakette). In den nächsten Jahren droht dann kein Fahrverbot in den so genannten Umweltzonen.

Aktionsplan in Hannover

Als erste niedersächsische Stadt hat jetzt Hannover Feinstaubschleudern den Kampf angesagt. Der Aktionsplan der Landeshaupstadt umfasst drei Stufen.

Ab 1. Januar 2008 herrscht für Diesel-Fahrzeuge, die schlechter als Euro 2 eingestuft sind und keinen Rußfilter haben, Fahrverbot in den Umweltzonen. Es handelt sich um Fahrzeuge, die dann älter als 16 Jahre sind. Gleiches gilt für Benziner ohne Katalysator. Freie Fahrt haben Kfz mit roter, gelber oder grüner Plakette.

Ab 1. Januar 2010 gilt Fahrverbot für Diesel schlechter als Euro 3 (dann älter als 14 Jahre) und ohne Rußfilter. Keine Beschränkungen bestehen für Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette.

Ab 1. Januar 2012 sperrt Hannover Diesel-Kfz schlechter als Euro 4 aus Umweltzonen aus (dann älter als zwölf Jahre). Wer dort fahren will, muss eine grüne Plakette auf dem Auto haben.

"Mit dem Plan haben wir uns an den Vorschlägen anderer Städte wie Stuttgart und München orientiert", erklärt Dirk Schmidt vom Wirtschafts- und Umweltdezernat Hannover. Hintergrund: "Wir wollen eine bundesweit einheitliche Regelung." Doch ob die je Wirklichkeit wird ist fraglich. Derzeit jedenfalls kocht noch so manche Kommune ihr eigenes Süppchen.

Ausnahmen für Betriebe

Handwerker mit alten Transportern werden in Hannover nicht kategorisch ausgebremst. Der Aktionsplan sieht mehrere Ausnahmen vor. Dabei scheint das letzte Wort scheint noch nicht mal gesprochen. Bis zur Endfassung könne der Luftreinhalteplan noch nachbearbeitet werden, stellt das Wirtschafts- und Umweltdezernat klar. Schon jetzt ein Auge zu drücken die Hannoveraner unter anderem bei:

Spezialfahrzeugen mit geringer Laufleistung: Als solche gelten Fahrzeuge mit einer jährlichen Laufleistung von maximal 2000 Kilometern. Darunter fallen zum Beispiel Werkzeugwagen von Handwerksbetrieben. Die Ausnahme wird jeweils auf ein Jahr befristet.

Betrieben in einer Umweltzone: Für diesen Ausnahmetatbestand müssen drei Kriterien erfüllt sein:

Firmensitz, Filiale, Betriebsstätte oder Lager müssen innerhalb der Umweltzone liegen.

Der nachträgliche Einbau eines Rußfilters muss technisch unmöglich sein.

Der Ersatz des Fahrzeugs muss wirtschaftlich nicht zumutbar oder technisch unmöglich sein.

Anlieferverkehr: Dazu gehören Fahrten zur Erledigung lebensnotwendiger Dienstleistungen für die Bevölkerung. Zum Beispiel: Erhalt und Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen, Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden. Darunter fallen auch Fahrten zur Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern (Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken etc.)


also viel glueck uns allen weiterhin, helmut

quelle: http://handwerk.com/schonfrist-fuer-bullis/150/40/25565/

--
For the persistent, no road is impassable.
Slogan on the Dutch Spyker emblem (propellor) worlds 1st road-going 4x4 1904

seit 91-1-31 dieselbe baustelle, a "nine-eleven" in a way ;
irgendwann die 500.000 km und immer noch nicht viel ahnung.

vergleichsurteil aus hannover, 25.04.2007 gilt das noch ?

Signor Rosso, Montag, 15. Februar 2010, 21:07 (vor 5686 Tagen) @ helmut14ersyncro

Die Erfahrung hat gelehrt, dass aktuelle Ereigisse in aktuellen Artikeln zu lesen sind.
sorry.

Bsp. Köln:
Ausnahmeregelungen werden laut Aussage eines Sachbearbeiters aufgrund einer Dienstanweisung wann immer möglich abgewiesen.

vergleichsurteil aus hannover, 25.04.2007 gilt das noch ?

Kieskutscher @, Donnerstag, 18. Februar 2010, 16:14 (vor 5684 Tagen) @ Signor Rosso

Verschrottet endlich euere Umweltsünder und kaugft neue Busse. Damit tut ihr dann auch was für die Volkswirtschaft und erhaltet Arbeitsplätze. ( grins ):-)

für die "Wirtschaft" was tun - ja

Xaver, Donnerstag, 18. Februar 2010, 17:06 (vor 5683 Tagen) @ Kieskutscher

für das "Volk" was tun, wie denn? Wenn schon offensichtlich ist, dass von Bestandteilen nichts zurück kommt.

Um den CO2 Ausstoß zu verringern, atmet doch schon jeder zweite durch einen Trinkhalm, was natürlich keine CO2-Ausstoßverringerung verspricht, aber in Ausnahmefällen zum Wegfall von ausgedienten Führerscheininhabern führen kann.:smoke: