TÜV
Sagt mal,
muss man wirklich alle Einbauten dem Tüv melden ?
Ich meine, wenn ich aus meinem LKW einen Camper bauen möchte. Was muss beim Tüv wirklich angemldet werden?
Oder wie kann ich ihn als LKW weiterfahren mit Camperausstattung, reicht es nicht evtl. die Küchenzeile zu dem Zeitpunkt rauszunehmen und nach dem TÜV wieder einbauen?
Schreibt doch mal was ihr so wisst !
Danke.
bullifan
TÜV
Hi,
du kannst in einen LKW keine Campingausstattung bauen ohne ihn auf PKW oder Womo zu ändern. Das kann dir bei einer Kontrolle als Steuerhinterziehung gewertet werden. Wenn du natürlich eine gepolsterte Ladefläche hast und einen kleinen Stauschrank naja....
MfG JJ
TÜV
Hallo,
ok, ich hätte natürlich eine gepolsterte Liegefläche, die üblichen Stauschränke und eine herausnehmbare Küchenzeile.
Meine halbe Trennwand möchte ich für eine Durchgangstür einschneiden, die man also auch wieder verschließen kann.
Meinst du, es gibt trotzdem Probleme?
Ich habe auch schon mit jemandem geschrieben, der die gleichen Voraussetzungen hatte und vor dem TÜV einfach seine Küchenzeile herausgenommen hat.
Ich würde natürlich erst zum Tüv fahren und dann die Einbauten starten, somit hätte ich 2 Jahre Ruhe und danach...mal sehen.
Gruß bullifan
das Problem ...
ist doch nicht, dass Du im Laderaum bei stehendem LKW übernachten darfst, sondern dass Du im LKW während der Fahrt keine Personen auf der Ladefläche transportieren darft. Sitz- und Haltegurteeinrichtungen sind am T3-LKW in/auf der Ladefläche bewußt weggelassen worden.
Alles KLAR !?
das Problem ...
ist schon richtig, ich möchte auch während der Fahrt hinten keine Personen mitnehmen.
Jetzt aber mal ehrlich, was hältst du von meiner Idee sonst so? Stehe vielleicht momentan etwas auf der Leitung sorry !
gruß bullifan
das Problem ...
Stehe vielleicht momentan etwas auf der Leitung
sorry !
Vielleicht. Das grundsätzliche Problem ist die teilweise unterschiedliche Betrachtungsweise des Fahrzeuges durch TÜV und Finanzamt.
Ich habe z.B. einen Bulli mit Multivanausrüstung, den mir der TÜV als Wohnmobil deklariert hat. Entsprechend ist er auch bei der Autoversicherung akzeptiert.
Das Finanzamt aber verlangt z.B. eine Stehhöhe von mind. 1,70m, um das Fahrzeug als Womo anzuerkennen. Also ist der steuerlich als PKW gemeldet.
Ein LKW ist nun einmal für das Finanzamt zunächst grundsätzlich kein Wohnmobil.
Natürlich könntest Du die Womo-Einrichtung als Ladung definieren, doch bringt das steuerlich keine Vorteile.
Und hast Du bei Deinem "LKW" eine entsprechende Stehhöhe und eine Wohnmobileinrichtung, bringt Dir auch der Status "LKW" keine Vorteile mehr.
Dann kannst Du ihn auch offiziell als SoKaFz-Wohnmobil laufen lassen.
Damit dürftest Du auch weniger Versicherungsgebühren bezahlen.
Grüße Klaus
das Problem ...
Hast du zufällig eine Ahnung, was dann ein SoKfz-Womo kosten kann?
Im Prinzip will ich ja 2 Fliegen mit einer Klatsche schlagen, heißt, dass ich meinen LKW behalten will, nur mit einer Grundcampingausrüstung, ohne Hochdach.
Bei mir sind die Kosten entscheidend.
Gibt es eigentlich noch diese Auflastung auf 2,8t mit 172,-€Steuern im Jahr?
gruß bullifan
das Problem ...
Hi,
Auflastung ist weggefallen. Das Problem ist das du LKW und HU bekommst dann die Womo-Ausstattung einbaust und in eine Kontrolle kommst. Und da sagt dir dann der nette Herr das du ja ein Womo hast aber nur LKW Steuern zahlst und das geht ja garnicht. Du wirst halt mit der Ausstattung als Womo wenn du z.B. Stehhöhe hast oder als PKW besteuert und das ist teurer.
MfG JJ
das Problem ...
Im Prinzip will ich ja 2 Fliegen mit einer Klatsche schlagen, heißt, dass ich meinen LKW behalten will, nur mit einer Grundcampingausrüstung, ohne Hochdach.
Verständlich, doch widerspricht es halt der gesetzten Abgrenzung "LKW" - "Wohnmobil". Ist doch irgendwie auch logisch, oder?
Die einzige Möglichkeit, die Dir verbleibt, ist, die WoMo-Ausstattung als Ladung zu definieren. Dann darf diese jedoch nicht allzu komfortabel sein (eine Küchenzeile würde ich z.B. ausschliessen) und ohne Werkzeug herausnehmbar sein (z.B. Befestigung mit Flügelmuttern).
Trotzdem wird ein Restrisiko bleiben.
Bei mir sind die Kosten entscheidend.
Bei wem ist das nicht der Fall?
Gibt es eigentlich noch diese Auflastung auf 2,8t mit 172,-€Steuern im Jahr?
Nein.
Grüße Klaus
das Problem ...
Jau, dank dir erst mal dafür, mal sehen...Küchenzeile nur mit Flügelmuttern befestigen ist ja auch kein Problem.
Eine große Luxusausführung will ich da eh nicht draus machen, aber das wichtigste muss schon drin sein (Liegefläche und Schränke).
Ansonsten muss ich ihn vielleicht doch als PKW anmelden, mit Kat. Werde ja eh kein Hochdach einbauen.
Gruß bullifan
das Problem ...
... also ich hatte noch nie irgendwelche probleme mit meinem hauruck-ausbau. ich baue mein bett und meinen mufuschra ( multifunktionsschrank ) immer nur zur saison ein, da ich das auto ansonsten als transporter nutze bzw. nicht immer das ganze zeug mit rumkutschieren will. alles ist mit flügelschrauben und gurten festgemacht und lässt sich innerhalb von 10 min von einer person ein -und ausbauen. hat noch bei keiner kontrolle für ärger gesorgt. habe ganz normale lkw-zulassung trotz nicht vorhandener trennwand und durchgang zwischen den fahrersitzen.
gruss aus berlin,
c.
das Problem ...
...und die Schränke? Die sind doch fest eingbaut, oder?
Hast du eigentlich irgendwas davon dem TÜV gemeldet bzw. was muss ich melden?
Schönes We.
Gruß Christian