anfänger

Thomas G. ⌂ @, Dienstag, 12. Januar 2010, 22:52 (vor 5721 Tagen) @ Knalte

Sorry, war auf Versicherung aus.

Da wird der nicht als Lkw versteuert sein, sondern als Pkw. Mit rd. 600 EUR kommt da hin.

Bei der Versteuerung kommt es nicht auf den Eintrag in den Papieren an. Das FA kann anders versteuern, wie dort steht. Du bist dann angehalten - Einspruch - dem FA nachzuweisen/aufzuzeigen, daß du ein Lkw hast, die entsprechenden Bedingungen für eine solche Versteuerung tatsächlich vorhanden sind.

Manchmal reicht ein Anruf, manchmal Bilder, ggf. den Bulli beim FA vorstellen.

Wenn alles nicht hilft, die Voraussetzungen tatsächlich gegeben sind, klagen.

--
Bulligruß aus Berlin


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